» Informationen zum Mitgliedsbeitrag 2021

 


SVE und SGS

Informationen zum Mitgliedsbeitrag 2020 und 2021


 

Liebe Mitglieder und Eltern,


da wir bereits einige Anfragen bzgl. einer Rückerstattung oder Minderung des Mitgliedsbeitrages in Zeiten des Corona-Lockdowns hatten, folgende Stellungnahme:


wie jedes Jahr werden unsere Mitgliedsbeiträge Anfang Februar (1. Halbjahr) und im Sommer (2. Halbjahr) vom angegebenen Konto abgebucht.

Der Beitrag – wie in jedem Verein – dient dem Zweck, das Leben des Vereins und der Gemeinschaft längerfristig zu erhalten und seine Ziele laut Satzung erfüllen zu können, ist aber grundsätzlich kein Entgeld für bestimmte Leistungen des Vereins.

Mit dem Mitgliedsbeitrag werden überwiegend die laufenden Kosten eines Vereins gedeckt. Unser Beitrag ist echt knapp kalkuliert, seit Jahren nicht erhöht worden, dient unter anderem auch für die ja ganzjährig anfallenden Kosten durch Verbandsabgaben, Versicherungen, Lizenzierungen usw.

Im Laufe der für alle unseligen Corona-Zeiten haben wir mehrfach erläutert, dass eventuelle Beitragsrückzahlungen finanzrechtlich leider nicht möglich sind, wir würden als Verein die wichtige Gemeinnützigkeit verlieren.
Auch eine Reduzierung der Beiträge ist keine Lösung, hierbei kann es zu einer Unterschreitung des Mindestbeitragsaufkommens kommen und damit zum Wegfall aller städtischen und staatlichen Zuschüsse.

Unser Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und die Mitgliedschaft kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden - obwohl wir hoffen, dass uns möglichst viele Mitglieder erhalten bleiben - es kommt auch eine Zeit nach Corona!

Wir hoffen, in aller Kürze dargelegt zu haben, dass wir auch in der aktuellen Situation auf Ihre Beitragszahlungen angewiesen sind.
Wir werden im Gegenzug, wenn die Zeiten es wieder zulassen, versuchen, den Sportlern und Mitgliedern auf andere Weise finanziell entgegen zukommen. Wie genau und in welchem Rahmen, das müssen wir noch ausarbeiten.

Manche Mitglieder haben leider Ihre Lastschrift storniert, die Kosten werden uns belastet, was einen nochmaligen Aufwand für uns bedeutet.

Unsere oben erläuterte Argumentation deckt sich mit den Aussagen und Empfehlungen der meisten Sportverbände, die u. a. auf juristischen Festlegungen und Beurteilungen basieren.

In diesem Sinne bitten wir diejenigen, Ihre Stornierung zu überdenken und den fälligen Beitrag zeitnah nochmals zu überweisen.

Sollten Sie sich aktuell in einer finanziellen Notlage befinden aufgrund der Einschränkungen, so kontaktieren Sie uns bitte persönlich per Email oder Telefon, hierfür können und dürfen laut Finanzamt individuelle Lösungen gefunden werden.

Wir hoffen bald wieder unserem primären Vereinszweck - dem Schwimmen - etwas näher kommen zu dürfen und verbleiben



Mit freundlichen Grüßen


Schwimmverein Erlangen   -  Wolf-Dieter Thiel
SGS Schwimmen                -  Betty aus dem Spring
Mitgliederverwaltung          -  Claudia Zielke




 
 

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Veröffentlicht
23:09:15 08.02.2021

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am  04.07.2019