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Umstellung auf Sepa

 SEPA SVE und SGS

Wechsel von Einzugermächtigungsverfahren auf SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, Stichtag ist der 1. Februar 2014.

In einem abschließenden Schritt hat der europäische Gesetzgeber mit der sogenannten SEPA-Migrationsverordnung Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren abgeschaltet werden müssen. Ab diesem Stichtag verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands werden dann nach europaweit einheitlichen Standards erfolgen.

Neu wird für unsere Mitglieder sein, dass in naher Zukunft bei der Abbuchung die SVE/SGS-Gläubiger-Identifikationsnummer stehen wird (DE92SVE00000879364 bzw. DE92SGS00000879364).
 
Außerdem wird jede Abbuchung mit einer Mandatsreferenznummer kenntlich gemacht. Diese  ergibt sich anhand der jeweiligen Mitgliedsnummer, unter der das Mitglied in der Vereinsverwaltung geführt wird sowie einer fortlaufenden Nummer. Damit wird jedes Mandat/Rechnung eindeutig identifiziert.

Die bestehende Bankverbindung können wir anhand eines Umrechnungsprogramms in den IBAN und BIC/Swift-Code umrechnen. Das heißt, dass wir ohne zusätzlichen Aufwand für unsere Mitglieder, die uns einen Einzug/Lastschriftmandat erteilt haben, auch weiterhin abbuchen können.
Bei Änderung der Bankverbindung bitten wir, diese uns über das Kontaktformular mitzuteilen. Falls Sie aus Gründen der Datensicherheit Ihre Bankdaten nicht online senden wollen, kann auch vor Ort in den Trainingsstätten ein Änderungsformular ausgehändigt werden. Neueintritte erhalten automatisch ein Formular zur Unterschrift, das uns den Einzug der fälligen Beiträge über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ermöglicht.

Weiterhin weißen wir nochmals darauf hin, dass die Mitgliedschaft in einem unserer Vereine jeweils nur mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Jahres gekündigt werden kann. Dies sieht unsere Satzung so vor. Wird eine Kündigung nicht rechtzeitig ausgesprochen, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr und somit ist erneut der Mitgliedsbeitrag fällig.


Ihre SVE/SGS Vorstandschaft.
 









 


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Veröffentlicht
10:02:00 09.01.2014

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am  04.07.2019