» Gegendarstellung zum EN-Zeitungsartikel "Erlanger Schwimmer kooperieren mit der Noris"

 

               SVE                                                                              SGS

Liebe Vereinsmitglieder der SGS Schwimmabteilung und des Schwimmverein Erlangen,
 
durch einen Zeitungsartikel (Erlanger Schwimmer kooperieren mit der Noris) in den „Erlanger Nachrichten“ vom 07.03.2014 sehen wir uns veranlasst, kurzfristig Stellung zu beziehen zum aktuellen und zukünftigen Stand der SSG 81 Erlangen.
Der jetzt nach außen gelangte Inhalt der bisher kommunizierten „Verhandlungen“ zur Zukunft der SSG 81 Erlangen kann von unseren Vorstandschaften so nicht akzeptiert werden.
Außerdem kann es nicht geduldet werden, dass von uns angestellte Trainer ohne Absprache mit ihren „Vorgesetzten“ derartig falsche Informationen an die Öffentlichkeit geben.
Die Konsequenzen einer solchen Kommunikation sieht man am Ergebnis der gescheiterten bzw. nie stattgefundenen Verhandlungen über einen Beitritt unserer Vereine SVE/SGS  zu einer SSV Erlangen-Nürnberg.

 


  1. Die Schwimmabteilung des TB Erlangen kann laut Gründungsvertrag der SSG 81 Erlangen aus der Startgemeinschaft, zu der sie 1981 als letztes Mitglied dazu gestoßen war, jederzeit austreten. Über ein Fortbestehen der SSG 81 Erlangen mit allen Startrechten für alle Ligen kann sie jedoch nicht entscheiden. 

     

  2. Im Oktober wurde unseren 1.Vorständen ein fertiges Konzept von Herrn Böller präsentiert. Zu diesem Zeitpunkt hatten aber nach unserem Kenntnisstand bereits schon konkrete Verhandlungen mit allen anderen beteiligten Vereinen stattgefunden. Bei unseren Vereinen beschränkten sich die Kontakte auf Abwerbungsversuche von Trainern und Aktiven. Da aber die neue Startgemeinschaft ohne unser Wissen und unsere Beteiligung ins Leben gerufen wurde, konnten unsere Vereine einer Zusammenarbeit bisher nicht zustimmen.

     

  3. Es verwundert in diesem Zusammenhang nicht, dass keiner unserer Vorstände zu irgendeiner dieser „Gründungsversammlungen“ eine konkrete mündliche oder schriftliche Einladung erhalten hat. Deshalb konnte auch niemand teilnehmen. Selbst Versuche auf Eigeninitiative, an diesen „ominösen“ Sitzungen teilzunehmen, wurden seitens der TB Schwimmabteilung und Herrn Böller abgeblockt. Es liegt nahe, dass jemand ein Interesse daran hat, dass unsere Vereine nicht Mitglied in der neuen Startgemeinschaft werden.
    Daher müssen wir unsere Mitglieder auch aufklären, dass versucht wurde, durch gezielte Aktionen und Halbwahrheiten/Unwahrheiten das Vertrauensverhältnis der Vorstandschaften des SVE/SGS und deren Mitglieder zu erschüttern und dadurch unsere Vereine zugunsten eines starken TB zu zerstören.

     

  4. Laut den letzten Aussagen von Herrn Böller (vor ca. zwei Wochen) sei es für unsere Leistungsschwimmer kein Problem, weiterhin in der 1. und 2. Mannschaft zu schwimmen. Mitglieder unserer Vereine, die über den Leistungsstützpunkt gefördert werden, haben garantierten Zugang zu den Angeboten des Stützpunktes.

     

  5. Unseren Vereinen wird weiterhin die bekannte Wasserfläche zur Verfügung stehen, außerdem stehen uns 2/3 weitere Wasserflächen aus den bisher gemeinschaftlich geführten Wettkampfmannschaften zu, nach „Gütertrennung“ – gegenteilige Behauptungen sind haltlos.

     

  6. Die Behauptung, die verbliebene SSG 81 Erlangen übernehme nur noch den Breitensportanteil des Erlanger Schwimmsports entbehrt jeglicher Grundlage. Wir planen fest mit einem Neuaufbau der Leistungssportmannschaften unter neuem Trainerteam. 

     

Die Vereine SVE und SGS laden aufgrund der aktuellen Entwicklungen daher ein zu einem Elternabend – Einladung erfolgt noch gesondert.

 
Die Vorstandschaften der SGS Schwimmabteilung und des SVE lassen sich nicht unter Druck setzen.
Wir werden am Elternabend und selbstverständlich bei der Jahreshauptversammlung am 27.03.2014 unsere Beweggründe darlegen und zum tatsächlichen Verlauf der „Verhandlungen“ Stellung nehmen.


 
Die Vorstandschaften der SGS Schwimmabteilung und des SVE

 
 

 










 




 

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Veröffentlicht
14:08:00 10.03.2014

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Diese Seite wurde zuletzt geändert am  04.07.2019